Jugendsozialarbeit an der Hauptschule in Altdorf
1. Rückblick
2. Grundgedanke
Mit den Methoden der
Jugendsozialarbeit sollen Schülerinnen und Schüler im Hauptschulalter in der Hauptschule Altdorf erreicht werden. Dieser präventive
Ansatz soll die Zielgruppe vor sozialer Benachteiligung, Ausgrenzung und
Abgleiten in soziale Randständigkeit schützen. Gleichzeitig sollen die Schülerinnen
und Schüler in einem pädagogisch strukturierten Rahmen ihren schulischen
Aufgaben gezielter nachkommen.
Durch die Förderung sozialer
und persönlicher Fähigkeiten soll den Betroffenen eine gelungene
Eingliederung in Schule, Lebens- und Arbeitswelt ermöglicht werden.
Die Zielsetzung der Jugendsozialarbeit an der Hauptschule Altdorf ist auf die Bedürfnisse und Anliegen unserer Schüler/innen ausgerichtet. Die beiden Sozialpädagogen versuchen ihnen und den Eltern leicht zugängliche, frühzeitige Ansprechpartner für Probleme in verschiedensten Notlagen zu sein. Die Themen reichen von leichten Herausforderungen des Erwachsenwerdens z.B. Liebeskummer bis hin zu schwerwiegenderen Problemen im Umfeld, in der Familie und in der Schule.
Im Schuljahr 2007/08 wurden die Ressourcen der Jugendsozialarbeit zum ersten Mal auch von Schülern in der Grundschule in Anspruch genommen.
Darüber hinaus waren für die Sozialpädagogen Renate Mainka-Waschlinger und Wolfram Heilig die intensiven und meist positiven Gespräche und Begegnungen mit unseren Schülern, Eltern, dem Schulleiter Herr Scholz und dem Kollegium der zentrale Punkt der Jugendsozialarbeit.
Frau Mainka-Waschlinger unterstützte die Schüler/innen der 7., 8. und 9. Klassen bei der Berufsfindung und Bewerbung.
3. Personelle Besetzung
1 Sozialpädagoge
(Wolfram Heilig):
19,25
Wochenstunden
1 Sozialpädagogin
(Renate Mainka-Waschlinger): 6
Wochenstunden

Ansprechpartner:
Wolfram Heilig, Diplom-Sozialpädagoge (FH)
Jugendsozialarbeit an der Hauptschule Altdorf
Dekan-Wagner-Str. 17
84032 Altdorf
Tel.: 0871/30359
E-Mail: sozialpaedagoge@hauptschule-altdorf.de
Rahmendienstzeiten:
Montag: 9-14 Uhr
Dienstag: 9-13 Uhr
Mittwoch: 9-13 Uhr
Donnerstag: 9-13 Uhr
Freitag: 9-12 Uhr
Sprechzeiten:
Für Schüler: Während der Dienstzeiten und nach Vereinbarung
Für Eltern: Montag von 11-13 Uhr und nach Vereinbarung
Probleme aller Art werden bearbeitet und die Betroffenen gegebenenfalls zu Fachstellen begleitet. Grundsätzlich werden die Ressourcen der Klienten aufgedeckt und gestärkt. Dies gilt für einzelne Schüler, Schülergruppen, ganze Klassen und in der Elternarbeit.
In den beiden 5. Klassen wurde das "ALF"-Projekt durchgeführt. Es wurden in Form der sozialen Gruppenarbeit (Rollenspiel, Informationsaustausch und Diskussion) insgesamt zwölf Themenbereiche erarbeitet. So wurden zwei Suchtpräventionseinheiten über Rauchen und Alkoholkonsum durchgeführt. Weitere Inhalte waren: sich kennen lernen, Gruppen- und Gesprächsregeln, sich wohlfühlen, Gefühle erspüren und benennen oder auch die Tricks und Kniffe der Werbung zu betrachten und zu erkennen.
Der Schwerpunkt bei diesem Projekt lag darauf, die Einzel- und Gruppenkompetenz zu fördern und die Inhalte in das persönliche Umfeld zu übertragen.
Als Belohnung für die positive Mitarbeit durften die beiden Klassen den Jugendtreff Altdorf besuchen und die Beschäftigungsmöglichkeiten kennen lernen und nutzen.

Unser Streitschlichterteam leistete auch in diesem Schuljahr eine erfolgreiche Arbeit.
Am Schuljahresende wurde der Streitschlichterraum neu gestaltet. Die Schüler/innen haben das Zimmer neu gestrichen. Herzlichen Dank!

Die in der Klasse mit dem Klassenlehrer erarbeitete berufliche Orientierung wird durch sozialpädagogische Angebote in der Einzelberatung sowie in Klassengesprächen ergänzt. Zu den Angeboten zählen die Hilfe bei der Suche nach geeigneten Praktika und Ausbildungsstellen, Unterstützung bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen mit Lebenslauf und Bewerbungsschreiben, Einübung von Vorstellungsgesprächen, Anmeldungen an weiterführenden Schulen und ergänzende Informationen, die zu einer beruflichen Perspektive beitragen. Neben der Beratung der Schüler ist die Beratung der Eltern bei der Berufsorientierung und Zukunftsplanung ein wichtiger Bestandteil geworden.
Mit den Schülern der beiden 6. Klassen wurde ein Aufklärungsprojekt durchgeführt. Das MFM-Konzept (Mädchen, Frauen, Meine Tage) wurde von Frau Renner, Sozialpädagogin bei Donum Vitae, für die Schülerinnen durchgeführt. Die Jungen wurden von Herrn Heilig betreut. Ziel war es, den Schülerinnen und Schülern die Abläufe im Körper bewusst zu machen und offene Fragen zu klären
Für die beiden 9. Klassen stand eine Einheit zum Thema Sexualpädagogik auf dem Programm. Mit Frau Prock von Donum Vitae wurden Fragen geklärt und Informationen erarbeitet. Im Mittelpunkt stand die Besprechung der unterschiedlichen Verhütungsmethoden und -mittel.
Im Rahmen der Suchtprävention wurde in Zusammenarbeit mit der Sozialpädagogin Frau Pfaffenberger vom Landshuter Netzwerk für die beiden 8. Klassen die erste von drei Projekteinheiten durchgeführt. Mit den Heranwachsenden wurden Hintergründe zum Thema Sucht und sich daraus ergebende Gefahren erarbeitet. So wurde unter anderem ein Konsumprofil erstellt, das Entwicklung und Ursachen von Sucht betrachtet.

Sportangebote für die Schülerinnen und Schüler gehörten ebenfalls zu den Tätigkeitsfeldern der Sozialpädagogen. Neben der Betreuung der Schulfußballmannschaft der Jungen (wöchentliches Training und zwei Freundschaftsspiele) wurde auch eine Mädchenmannschaft gegründet und trainiert. Die Organisation und Betreuung des Streetball-Turniers in der Nikolaschule wurde ebenfalls durchgeführt. Zudem wurde die Möglichkeit, Tischtennis zu spielen, angeboten und von den Schülern gerne angenommen.

Kleine Aktionen und Projekte in Zusammenarbeit mit Schüler/innen und den Schülersprechern:
1. Am Valentinstag wurden herzförmige Karten mit einer kleinen Süßigkeit verteilt.

2.
3. Zur Fußball-Europameisterschaft fand ein Turnier statt, in dem der Europameister unserer Schule im Torwand-
schießen ermittelt wurde.

5. Gesetzliche Grundlagen
SGB
Achtes Buch: (KJHG) § 1 Recht auf Erziehung,
Elternverantwortung, Jugendhilfe
Abs. (1): Jeder
junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf
Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
...
Abs.
(3): Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Absatz 1 insbesondere:
1. junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteili-
gungen zu vermeiden oder abzubauen,
2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen,
3. Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen,
4. dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder-
und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.
Abs. (1): Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligung oder zur Überwindung individueller Beein-
trächtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe so-
zialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, ihre Eingliede-
rung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.
Abs. (4): Die Angebote sollen mit den Maßnahmen der Schulverwaltung, der Bundesanstalt für Arbeit, der Träger
betrieblicher und überbetrieblicher Ausbildung sowie der Träger von Beschäftigungsangeboten abge-
stimmt werden.
SGB Achtes Buch: (KJHG) § 81 Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen
Abs. (1): Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen, deren
Tätigkeit sich auf die Lebenssituation junger Menschen und ihrer Familien auswirkt, insbesondere mit
Schulen und Stellen der Schulverwaltung, Einrichtungen und Stellen der beruflichen Aus- und Weiter-
bildung ..., den Stellen der Bundesanstalt für Arbeit, den Trägern anderer Sozialleistungen ...