Jugendsozialarbeit an der Hauptschule in Altdorf

1. Rückblick

Seit Beginn des Schuljahres 2001 gibt es die Jugendsozialarbeit an der Hauptschule in Altdorf. Zu diesem Zeitpunkt wurde eine 19,25-Wochenstunden-Stelle für einen Sozialpädagogen im Rahmen der JAS (Jugendsozialarbeit an Schulen) geschaffen.

2. Grundgedanke

Mit den Methoden der Jugendsozialarbeit sollen Schülerinnen und Schüler im Hauptschulalter in der Hauptschule Altdorf erreicht werden. Dieser präventive Ansatz soll die Zielgruppe vor sozialer Benachteiligung, Ausgrenzung und Abgleiten in soziale Randständigkeit schützen. Gleichzeitig sollen die Schülerinnen und Schüler in einem pädagogisch strukturierten Rahmen ihren schulischen Aufgaben gezielter nachkommen.

Durch die Förderung sozialer und persönlicher Fähigkeiten soll den Betroffenen eine gelungene Eingliederung in Schule, Lebens- und Arbeitswelt ermöglicht werden.

Die Zielsetzung der Jugendsozialarbeit an der Hauptschule Altdorf ist auf die Bedürfnisse und Anliegen unserer Schüler/innen ausgerichtet. Die beiden Sozialpädagogen versuchen ihnen und den Eltern leicht zugängliche, frühzeitige Ansprechpartner für Probleme in verschiedensten Notlagen zu sein. Die Themen reichen von leichten Herausforderungen des Erwachsenwerdens z.B. Liebeskummer bis hin zu schwerwiegenderen Problemen im Umfeld, in der Familie und in der Schule.

Im Schuljahr 2007/08 wurden die Ressourcen der Jugendsozialarbeit zum ersten Mal auch von Schülern in der Grundschule in Anspruch genommen.

Darüber hinaus waren für die Sozialpädagogen Renate Mainka-Waschlinger und Wolfram Heilig die intensiven und meist positiven Gespräche und Begegnungen mit unseren Schülern, Eltern, dem Schulleiter Herr Scholz und dem Kollegium der zentrale Punkt der Jugendsozialarbeit.

Frau Mainka-Waschlinger unterstützte die Schüler/innen der 7., 8. und 9. Klassen bei der Berufsfindung und Bewerbung.

3. Personelle Besetzung

1 Sozialpädagoge (Wolfram Heilig):                      19,25 Wochenstunden

1 Sozialpädagogin (Renate Mainka-Waschlinger):  6       Wochenstunden

 

Ansprechpartner:

Wolfram Heilig, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

Jugendsozialarbeit an der Hauptschule Altdorf

Dekan-Wagner-Str. 17

84032 Altdorf

Tel.: 0871/30359

E-Mail: sozialpaedagoge@hauptschule-altdorf.de

 

Rahmendienstzeiten:

Montag:     9-14 Uhr

Dienstag:    9-13 Uhr

Mittwoch:   9-13 Uhr

Donnerstag: 9-13 Uhr

Freitag:        9-12 Uhr

 

Sprechzeiten:

Für Schüler: Während der Dienstzeiten und nach Vereinbarung

Für Eltern: Montag von 11-13 Uhr und nach Vereinbarung

 

4. Arbeitsinhalte / Aktivitäten

4.1 Beratungsangebot

Wir beraten/unterstützen sowohl die Schüler/innen als auch die Eltern oder andere Erziehungsberechtigte.

Probleme aller Art werden bearbeitet und die Betroffenen gegebenenfalls zu Fachstellen begleitet. Grundsätzlich werden die Ressourcen der Klienten aufgedeckt und gestärkt. Dies gilt für einzelne Schüler, Schülergruppen, ganze Klassen und in der Elternarbeit.

4.2 Projekte und Aktionen im Schuljahr 2007/08

In den beiden 5. Klassen wurde das "ALF"-Projekt durchgeführt. Es wurden in Form der sozialen Gruppenarbeit (Rollenspiel, Informationsaustausch und Diskussion) insgesamt zwölf Themenbereiche erarbeitet. So wurden zwei Suchtpräventionseinheiten über Rauchen und Alkoholkonsum durchgeführt. Weitere Inhalte waren: sich kennen lernen, Gruppen- und Gesprächsregeln, sich wohlfühlen, Gefühle erspüren und benennen oder auch die Tricks und Kniffe der Werbung zu betrachten und zu erkennen.

Der Schwerpunkt bei diesem Projekt lag darauf, die Einzel- und Gruppenkompetenz zu fördern und die Inhalte in das persönliche Umfeld zu übertragen.

Als Belohnung für die positive Mitarbeit durften die beiden Klassen den Jugendtreff Altdorf besuchen und die Beschäftigungsmöglichkeiten kennen lernen und nutzen.

 

Im Streitschlichterprojekt konnten die ausgebildeten Schülerinnen und Schüler tatkräftig bei Konflikten vermitteln. Schüler, die sich streiten, können sich bei den ausgebildeten Streitschlichtern Unterstützung holen. Sie versuchen den Konflikt gemeinsam zu lösen. Dies trägt zu einer positiven Streitkultur an unserer Schule bei.

Unser Streitschlichterteam leistete auch in diesem Schuljahr eine erfolgreiche Arbeit.

Am Schuljahresende wurde der Streitschlichterraum neu gestaltet. Die Schüler/innen haben das Zimmer neu gestrichen. Herzlichen Dank!

 

Im Projekt Berufsorientierung und Bewerbung an unserer Hauptschule setzt die Jugendsozialarbeit einen Tätigkeitsschwerpunkt. In diesem Aufgabenbereich werden Angebote zur Berufsvorbereitung für die Schülerinnen und Schüler der 7. bis 9. Klassen gemacht.

Die in der Klasse mit dem Klassenlehrer erarbeitete berufliche Orientierung wird durch sozialpädagogische Angebote in der Einzelberatung sowie in Klassengesprächen ergänzt. Zu den Angeboten zählen die Hilfe bei der Suche nach geeigneten Praktika und Ausbildungsstellen, Unterstützung bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen mit Lebenslauf und Bewerbungsschreiben, Einübung von Vorstellungsgesprächen, Anmeldungen an weiterführenden Schulen und ergänzende Informationen, die zu einer beruflichen Perspektive beitragen. Neben der Beratung der Schüler ist die Beratung der Eltern bei der Berufsorientierung und Zukunftsplanung ein wichtiger Bestandteil geworden.

Mit den Schülern der beiden 6. Klassen wurde ein Aufklärungsprojekt durchgeführt. Das MFM-Konzept (Mädchen, Frauen, Meine Tage) wurde von Frau Renner, Sozialpädagogin bei Donum Vitae, für die Schülerinnen durchgeführt. Die Jungen wurden von Herrn Heilig betreut. Ziel war es, den Schülerinnen und Schülern die Abläufe im Körper bewusst zu machen und offene Fragen zu klären

Für die beiden 9. Klassen stand eine Einheit zum Thema Sexualpädagogik auf dem Programm. Mit Frau Prock von Donum Vitae wurden Fragen geklärt und Informationen erarbeitet. Im Mittelpunkt stand die Besprechung der unterschiedlichen Verhütungsmethoden und -mittel.

Im Rahmen der Suchtprävention wurde in Zusammenarbeit mit der Sozialpädagogin Frau Pfaffenberger vom Landshuter Netzwerk für die beiden 8. Klassen die erste von drei Projekteinheiten durchgeführt. Mit den Heranwachsenden wurden Hintergründe zum Thema Sucht und sich daraus ergebende Gefahren erarbeitet. So wurde unter anderem ein Konsumprofil erstellt, das Entwicklung und Ursachen von Sucht betrachtet.

 

Sportangebote für die Schülerinnen und Schüler gehörten ebenfalls zu den Tätigkeitsfeldern der Sozialpädagogen. Neben der Betreuung der Schulfußballmannschaft der Jungen (wöchentliches Training und zwei Freundschaftsspiele) wurde auch eine Mädchenmannschaft gegründet und trainiert. Die Organisation und Betreuung des Streetball-Turniers in der Nikolaschule wurde ebenfalls durchgeführt. Zudem wurde die Möglichkeit, Tischtennis zu spielen, angeboten und von den Schülern gerne angenommen.

         

 

Kleine Aktionen und Projekte in Zusammenarbeit mit Schüler/innen und den Schülersprechern:

1. Am Valentinstag wurden herzförmige Karten mit einer kleinen Süßigkeit verteilt.

       

2. Einmal in der Woche wird ein Getränkeverkauf durchgeführt.

3. Zur Fußball-Europameisterschaft fand ein Turnier statt, in dem der Europameister unserer Schule im Torwand-

    schießen ermittelt wurde.

      

 

5. Gesetzliche Grundlagen

Die gesetzlichen Grundlagen sind im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) verankert.

SGB Achtes Buch: (KJHG) § 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe

Abs. (1): Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.  ...

Abs. (3): Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Absatz 1 insbesondere:

               1. junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteili-

                   gungen zu vermeiden oder abzubauen,

               2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen,          

  3.  Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen,

  4. dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder-

      und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.

 

SGB Achtes Buch: (KJHG) § 13 Jugendsozialarbeit

Abs. (1): Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligung oder zur Überwindung individueller Beein-

               trächtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe so-

               zialpädagogische  Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, ihre Eingliede-

                rung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.

Abs. (4): Die Angebote sollen mit den Maßnahmen der Schulverwaltung, der Bundesanstalt für Arbeit, der Träger

                betrieblicher und überbetrieblicher Ausbildung sowie der Träger von Beschäftigungsangeboten abge-

                stimmt werden.

 

SGB Achtes Buch: (KJHG) § 81 Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen

Abs. (1): Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen, deren

                Tätigkeit sich auf die Lebenssituation junger Menschen und ihrer Familien auswirkt, insbesondere mit

                Schulen und Stellen der Schulverwaltung, Einrichtungen und Stellen der beruflichen Aus- und Weiter-

                bildung ..., den Stellen der Bundesanstalt für Arbeit, den Trägern anderer Sozialleistungen ...